Gesetzliche Grundlagen

Die DIAF in Aachen (Kreis) bietet ein breitgefächertes Angebot an aufsuchender Familienhilfe. Alle folgenden Unterstützung – und Hilfsangebote werden nach §27 ff SGB VIII geleistet.

  • Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII )
  • Erziehungsbeistandschaften ( § 30 SGB VIII )
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)
  • Hilfe für junge Volljährige ( § 41 SGB VIII )
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§35 a SGB VIII)
  • Sozialpädagogisches Ambulantes Clearing (§ 27 (2) SGB VIII)
  • Ambulante Hilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMA- §42 SGB VIII)
  • Begleitete Umgänge (§18 SGB VIII)

Allgemeine Beschreibung der Hilfeform

DIAF bietet Unterstützung von Familien mit sozialpädagogischer Problematik in Form von „aufsuchender Familienhilfe“, d.h. die Hilfe wird im Haushalt bzw. direkten Lebensumfeld der hilfesuchenden Menschen vor Ort geleistet. Das sehr breit gefächerte Angebot durchzieht sämtliche Lebensbereiche, wie Familie, Freunde, Schule, Arbeit, Freizeitgestaltungsräume – und orte u.ä. In diesem Kontext werden auch Gespräche mit Lehrerinnen, Erzieherinnen, Ausbilderinnen, Betreuerinnen und anderen Fachkräften geführt, die die hilfesuchenden Menschen neben DIAF in ihrem Lebensalltag unterstützen. Die Begleitung zu Ämtern und Behörden, Hilfe bei der Wohnungssuche bei Verselbstständigungsaufträgen oder auch sport- und freizeitpädagogische Maßnahmen mit Kindern und Jugendlichen gehören ebenfalls zum Angebot von DIAF. In regelmäßigen Hilfeplangesprächen werden gemeinsam mit Jugendamt, Familie und pädagogischen Fachkräften Unterstützungsbedarfe und Ziele der Hilfe erarbeitet. Dabei können die unterstützungsbedürftigen Menschen aus unterschiedlichen sozialen und sozioökonomischen Schichten kommen. Häufig stammen die Familien, mit denen DIAF zusammenarbeitet, auch aus dem sozialen Brennpunkt.